Torsten-Tankmar Hopp

Für alle familien, erb- und zivilrechtlichen Frage- und Problemstellungen und Lösungsansätzen, ist unser kompotetes und stets auf aktuellem Stand aus- und fortgebildetes Kanzleipersonal als Team genau der richtige Ansprechpartner mit Sitz in Darmstadt, im Bereich des Rhein-Main-Gebiets nebst Umfeld und darüber hinaus.

Wir erfassen durch ausführliche Gespräche den notwendigen Sachverhalt, um Ihnen lösungsorientierte Ansätze anbieten zu können. Dabei ordnen wir in einer ersten Stufe Ihre soziale Wirklichkeit unter rechtlichen Aspekten ein, um auf der zweiten Stufe typisierte Lösungen nach rechtlichen Kriterien mit Erfolg für Sie zu entwickeln.

Dabei versuchen wir zunächst möglichst im Einvernehmen der Beteiligten eine den entsprechenden Bedürfnissen maßgeschneiderte juristische Lösung anzubieten. Wir führen außergerichtliche Verhandlungen, Entwerfen austarierte Vertragsgestaltungen zur Behebung gegenwärtige Konfliktlagen und Verhinderung weiterer Konflikte.

Bei faktisch nicht möglichen Einigungen verfolgen wir letztendlich die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche konsequent vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Neben den Leistungen zu oben genannten Tätigkeitsfeldern, werden insbesondere im Familien- und Erbrecht folgende Leistungen angeboten:

I. im außergerichtlich und rechtsgestalterischen Bereich

  • Gestaltung von Ehe- und Scheidungsfolge-Vereinbarung im Vorfeld einer Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung des Ehebandes von Scheidungsvereinbarungen zwecks einvernehmlicher Scheidung,
  • Bearbeitung von erbrechtlichen Gestaltungsformen zur Wahrung des Ehe-und Familienvermögens, um schon vor Eheschließung bzw. Familiengründungen Ihnen das notwendige rechtliche und insbesondere vorsorgende Konstrukt zur Verfügung zu stellen, damit beispielsweise auf Basis entworfener Ehe- und Erbverträgen die Interessen der Ehepartner und Familienmitglieder von Anfang an einen rechtlichen Rahmen erhalten, der allen Beteiligten Rechtssicherheit unter weitgehender Beibehaltung der gewünschten und weiterhin bestehenden Gestaltungsräume ermöglicht,
  • auch die gewünschten und gegebenenfalls notwendigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen mittels entsprechender Klauselgestaltung in Gesellschaftsverträgen für Handwerker und selbstständige Unternehmer mitberücksichtigt,
  • in konfliktträchtigen Situationen mit anderweitigen Familienangehöriger für Sie die bestmögliche Lösung im Gesamtpaket erreichen zu können.


II. gerichtliche Durchsetzung

  1. Ehesachen
  2. Scheidungsfolgesachen
  3. Kindschaftssachen
  4. Abstammungssachen
  5. Gewaltschutzsachen
  6. sonstige Familiensachen
  7. Nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartnerschaft
  8. gerichtliche Anspruchsdurchsetzung im Erbrecht